Der „Economic Value Added“ (im Folgenden „EVA“) ist eine der wichtigsten Kennzahlen, bei der Beurteilung von Investitionen bzw. des Managementerfolgs. Übersetzt man EVA aus dem Englischen, bedeutet es ökonomischer Mehrwert. In der deutschsprachigen Fachliteratur findet man häufig das Wort Residualgewinn, dies ist nichts anderes als ein Äquivalent zum englischen EVA.

Der EVA setzt den Nettogewinn nach Steuern in ein Verhältnis zum eingesetzten Kapital, wobei der Nettogewinn nach Steuern um die durchschnittlichen Kapitalkosten (Eigen- und Fremdkapital) korrigiert wird. Zu den Kapitalkosten zählen sowohl die zu zahlenden Zinsen für ein Darlehen als auch die Zinsen die der Unternehmer für sein eigenes Kapital verlangt. Mit anderen Worten auch Eigenkapital kostet einen Unternehmer Geld. Meist kostet Eigenkapital sogar mehr als Fremdkapital. Nachfolgend sind die beiden Elemente der Kapitalkosten dargestellt.

  • Kosten für Fremdkapital (z.B. Darlehenszins)
  • Kosten für Eigenkapital (i.d.R. Verzinsungsansprüche des Unternehmens)

Bei der Errechnung der Kapitalkosten ist zwischen der Berechnung von Fremd- und Eigenkapital zu unterscheiden, da je nach Kapitalart unterschiedliche Herausforderungen bestehen. Die Fremdkapitalkosten eines jeden Kredites sind relativ einfach anhand der Zinsangaben der Bank zu bestimmen. Zusätzlich ist es ratsam die einzelnen Zinssätze zu gewichten. Bspw. könnte die Anzahl der Monate im Unternehmen (Kreditlaufzeit) ein Kriterium sein, bevor man aus der Summe aller Zinssätze ein arithmetisches Mittel zieht und so die durchschnittlichen Fremdkapitalkosten erhält.

Hinsichtlich der Eigenkapitalkosten besteht die Schwierigkeit darin, die Höhe des Verzinsungsanspruchs zu definieren. In diesem Kontext gibt es zwei Möglichkeiten den Verzinsungsanspruch zu ermitteln.

Den „Barwertzinssatz“ oder den Zinssatz des „internen Zinsfuß“.

Der Unterschied besteht darin, dass der Barwert einen risikolosen Marktzins widerspiegelt, wohingegen der interne Zinsfuß den tatsächlichen Verzinsungsanspruch des Unternehmers angibt.

Mittels des Barwertzinssatzes erhält man zwar einen realistischen Marktzins, jedoch besteht die Gefahr einer Unterbewertung. Die aktuelle Marktsituation illustriert, das relativ deutlich. Aktuell (Stand:11.3.2016) einen Leitzins von nahe Null, kein Unternehmer würde sein Eigenkapital mit einer solch geringen Verzinsung anlegen. Im Gegenteil er würde sogar Geld durch die Inflation verlieren. Für eine Investition würde hier die Barwertmethode eine Investition zu günstig rechnen.

Die Gefahr bei der internen Zinsfuß Methode ist, dass der Unternehmer seinen Verzinsungsanspruch zu hoch oder zu niedrig ansetzt und sich so aus Investitionen „herauspreist“ bzw. die Investition zu vorteilhaft rechnet. Mit anderen Worten, die kalkulatorische Herausforderung ist bei der internen Zinsfuß Methode deutlich größer.

Durch die Korrektur der Erträge um die Kapitalkosten werden die Grundgedanken des EVA deutlich. Zum einen die Tatsache das ein Unternehmer immer eine alternative zu einem Investment hat, nämlich nicht zu investieren. Zum anderen eine Investition ist erst dann lohnend, wenn die Erträge größer sind als die Kapitalkosten inkl. der Kapitalkosten des investierten Betrags. Die nachfolgende Grafik soll diesen gerade eben beschriebenen Sachverhalt nochmals illustrieren.

Vereinfachte Darstellung des EvA

Das Einsatzgebiet des EVA ist vielfältig, er wird sowohl im Außenverhältnis zur Beurteilung der tatsächlichen erbrachten Leistung eines Unternehmens eingesetzt, als auch zur Beurteilung des Managements im Innenverhältnis im Rahmen der Zielvereinbarung. Somit ist der EVA für die Unternehmensleitung von entscheidender Bedeutung, da es einer der Kriterien bei der Bemessung des Bonus ist.

Im Außenverhältnis hat der EVA zudem noch eine höhere Aussagekraft als der EBT, EBIT oder EBITDA, da im EVA der Nettogewinn nach Steuern „verarbeitet“ wird und somit die Steuern, Zinsen und Abschreibungen berücksichtigt werden. Wohingegen z.B. der EBITDA keine der gerade genannten Größen berücksichtig.

Der EVA spiegelt somit den tatsächlichen Mehrwert/Gewinn eines Unternehmens wieder, da ein Unternehmer erst nach Bezahlung der Steuern, Abschreibung und Zinsen einen Gewinn erwirtschaftet.